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Rechtsanwälte Notar Fachanwälte

Impressum

Hinweise gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG) in der Fassung vom 26.02.2007

Diensteanbieter, Kommunikation, Registereintragung, Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 5 Nr. 1, 2, 4 und 6 TMG):

Graf Plümer Krebs
Anwalts- und Notarkanzlei


Wolfgang Graf,
Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht


Rechtsanwalt Andreas Plümer,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rechtsanwalt Thorsten Krebs
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Neuberinstr.1, 44532 Lünen
Tel.: +49 0 23 06 - 25 74 77
Fax: +49 0 23 06 - 25 74 79

eMail:
eMail:
eMail:
Internet: https://graf-pluemer.de/
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 203 629 268

Für die Bearbeitung der Mandate, außergerichtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ist jeder Anwalt einzeln vertretungsberechtigt. Die Anwalts- und Notarkanzlei Graf - Plümer - Krebs ist in kein Register im Sinne des § 5 Nr. 4 TMG (Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister) eingetragen.

Aufsichtsbehörden, Kammern, Berufsbezeichnungen, berufsrechtliche Regelungen (§ 5 Nr. 3 und 5 TMG):

Die Rechtsanwälte Graf - Plümer - Krebs sind Mitglieder der nachfolgend genannten Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Bundesrepublik Deutschland
Tel.: 02381/985000
Fax: 02381/985050
Internet: https://www.rak-hamm.de/


Der Notar Graf ist Mitglied der nachfolgend genannten Notarkammer:


Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Bundesrepublik Deutschland
Tel.: 02381/985001
Fax: 02381/985051
Internet: https://www.notarkammer.de/

Zuständige Aufsichtsbehörde ist der
Präsident des Landgerichts Dortmund
Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund.

Die Rechtsanwälte Graf, Plümer und Krebs unterhalten eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf.
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" (Bundesrepublik Deutschland)

wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. Juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer zuerkannt. Rechtsanwalt Graf wurde mit der Urkunde des Justizministers für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.09.1991 vom Oberlandesgerichtspräsidenten Hamm als Rechtsanwalt zugelassen. Die Rechtsanwälte Plümer und Krebs wurden durch Urkunden der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 09.03.2000 bzw. 07.12.2000 als Rechtsanwälte zugelassen.

Die Rechtsanwälte

unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowie der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE - Berufsregeln).

Die Berufsregeln für die Zulassung als "in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwälte"

sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt.

Die Berufsbezeichnung "Notar"

wurde dem Notar Graf aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung - BNotO) mit der Bestallungsurkunde des Justizministers für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2001 verliehen. Er unterliegt den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung -KostO). Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Texte Berufsrecht" auf der Homepage der Bundesnotarkammer (BnotK).

Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Sozialrecht"

wurde Rechtsanwalt Graf durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 03.03.2015 verliehen aufgrund besonderer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Sozialrecht waren hierzu 60 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 15 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht"

wurde Rechtsanwalt Graf durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 13.03.2001 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Familienrecht waren hierzu 120 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, daß eine mindestens zehn Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht"

wurde Rechtsanwalt Graf durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 13.09.2005 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Erbrecht waren hierzu 80 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, daß eine mindestens zehn Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"

wurde Rechtsanwalt Plümer durch die Rechtsanwaltskammer mit der Urkunde vom 17.10.2005 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Arbeitsrecht waren hierzu 100 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht"

wurde Rechtsanwalt Plümer durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 11.07.2006 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Verkehrsrecht waren hierzu 160 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht"

wurde Rechtsanwalt Krebs durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 10.07.2007 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht waren hierzu 120 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

Staat der Verleihung aller Berufsbezeichnungen ist die Bundesrepublik Deutschland.

Die außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org.

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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