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Hinweise gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG) in der Fassung vom 26.02.2007
Diensteanbieter, Kommunikation, Registereintragung, Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 5 Nr. 1, 2, 4 und 6 TMG):
Für die Bearbeitung der Mandate, außergerichtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ist jeder Anwalt einzeln vertretungsberechtigt. Die Anwalts- und Notarkanzlei Graf - Plümer - Krebs ist in kein Register im Sinne des § 5 Nr. 4 TMG (Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister) eingetragen.
Aufsichtsbehörden, Kammern, Berufsbezeichnungen, berufsrechtliche Regelungen (§ 5 Nr. 3 und 5 TMG):
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Bundesrepublik Deutschland
Tel.: 02381/985000
Fax: 02381/985050
Internet: http://www.rak-hamm.de/
wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. Juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer zuerkannt. Rechtsanwalt Graf wurde mit der Urkunde des Justizministers für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.09.1991 vom Oberlandesgerichtspräsidenten Hamm als Rechtsanwalt zugelassen. Die Rechtsanwälte Plümer und Krebs wurden durch Urkunden der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 09.03.2000 bzw. 07.12.2000 als Rechtsanwälte zugelassen.
unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowie der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE - Berufsregeln).
sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt.
wurde dem Notar Graf aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung - BNotO) mit der Bestallungsurkunde des Justizministers für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2001 verliehen. Er unterliegt den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung -KostO). Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Texte Berufsrecht" auf der Homepage der Bundesnotarkammer (BnotK).
wurde Rechtsanwalt Graf durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 13.03.2001 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Familienrecht waren hierzu 120 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, daß eine mindestens zehn Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.
wurde Rechtsanwalt Graf durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 13.09.2005 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Erbrecht waren hierzu 80 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, daß eine mindestens zehn Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.
wurde Rechtsanwalt Plümer durch die Rechtsanwaltskammer mit der Urkunde vom 17.10.2005 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Arbeitsrecht waren hierzu 100 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.
wurde Rechtsanwalt Plümer durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 11.07.2006 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Verkehrsrecht waren hierzu 160 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.
wurde Rechtsanwalt Krebs durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 10.07.2007 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht waren hierzu 120 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.
Staat der Verleihung aller Berufsbezeichnungen ist die Bundesrepublik Deutschland.