
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen: Andreas Plümer
Praxis des Fachanwalts für Verkehrsrecht
Gegebenheiten, bei denen die Hinzuziehung des Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll sein kann oder erforderlich ist
- Unfälle verschuldet oder unverschuldet
- Ordnungswidrigkeiten
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Unfall mit Personenschaden
Neben den offensichtlichen Tätigkeitsbereichen des Fachanwalts für Verkehrsrecht gibt es Fälle, in denen Überschneidungen zu anderen Fachgebieten möglich sind. Beachten Sie daher auch die weiteren Fachgebiete der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen:
Fachanwalt für Verkehrsrecht — Rechtsanwalt Andreas Plümer
Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht"
wurde Rechtsanwalt Plümer durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 11.07.2006 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Verkehrsrecht waren hierzu 160 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.
§ 14 d der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht die nachzuweisen sind:
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Vekehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
- Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Recht der Fahrerlaubnis
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachlehrgang vermittelt, der folgende Bestandteile hat:
Teil 1
Berufsrecht, Das zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften, Anspruchsgrundlagen, § 7 StVG - § 823 BGB, Mitverursachung und Mitverschulden, § 9 StVG - § 254 BGB, Haftungsausgleich mehrerer Halter ( § 17 StVG), Kinderunfall, (§ 828 BGB), Anwaltliches Vergütungsrecht
Teil 2
Verkehrshaftungsrecht, Personenschaden:
Haftung (Anspruchsgrundlagen, Kausalität, Mitverschulden, Haftungsfolgen); Erwerbsschaden; Sonderfall: Verkehrsunfälle mit Auslandsberührung; Regress; Schmerzensgeld; Schmerzensgeldprozess; Schmerzensgeld (Sonderfälle); Heilbehandlungskosten; Mehrbedarfsschaden; Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Unterhalts; Schadenersatz wegen entgangener Dienste; Beerdigungskosten; Haftungsausschuss bei Arbeits- oder Dienstunfall; Verjährung; Abfindungsvergleich
Teil 3
Sachverständigenrecht:
Biomechanik und Verletzungsmechanik, Insassenbelastung bei Verkehrsunfall, rechtsmedizinsche Aspekte, Tinnitus
Teil 4
Versicherungsrecht:
Versicherungsrecht; Begriff und Rechtsgrundlage der Versicherung; Versicherungsvertrag; Kraftfahrzeughaftpflichtschaden; Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkaskoversicherung); 4. EU-KH-Richtlinie; Unfallversicherung; Verkehrsrechtsschutzversicherung
Teil 5
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (Verfahren); Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht; Materielles Verkehrsstrafrecht
Teil 6
Verkehrsverwaltungsrecht; Verkehrsvertragsrecht