
Ihr Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht der
Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen: Thorsten Krebs
Praxis des Fachanwalts für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Gegebenheiten, bei denen die Hinzuziehung des Fachanwalts für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sinnvoll sein kann oder erforderlich ist
- Gestaltung oder Prüfung von Mietverträgen
- Streitigkeiten in Eigentümergemeinschaften
- Renovierungen: Wer zahlt?
- Mietminderung: In welchen Fällen und wie viel?
Neben den offensichtlichen Tätigkeitsbereichen des Fachanwalts für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gibt es Fälle, in denen Überschneidungen zu anderen Fachgebieten möglich sind. Beachten Sie daher auch die weiteren Fachgebiete der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen:
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht — Rechtsanwalt Thorsten Krebs
Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht"
wurde Rechtsanwalt Krebs durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 10.07.2007 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht waren hierzu 120 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.
§ 14 c der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, die nachzuweisen sind:
- Recht der Wohnraummietverhältnisse
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge im öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachlehrgang vermittelt, der folgende Bestandteile hat:
Teil 1
Mietvertragliche Haupt- und Nebenpflichten, Störungen im Vertragsverhältnis, Recht der Wohnraummietverhältnisse
Teil 2
Mieterhöhung, Betriebskosten und Heizkosten
Teil 3
Kündigung, Nachbarrecht, Mietrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts,
Teil 4
Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht, RVG,
Teil 5
Wohnungseigentumsrecht, Wohnungserbbaurecht, Dauerwohnrecht; Wohnungseigentumsrecht; wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrensrechts
Teil 6
Grundzüge des Immobilienrechts, Maklerrecht.