Sie sind hier: Rechtsanwalt und Notar Kanzlei Graf Plümer Krebs Lünen - Rechtsanwalt Notar Graf - Fachanwalt für Familienrecht

Kanzlei Graf-Plümer-Krebs:Logo
Telefon +49 02306 257477
Telefax +49 02306 257479
@graf   @pluemer   @krebs
Neuberinstr.1
44532 Lünen
Postfach 14 69
44504 Lünen
Impressum

Graf    Plümer    Krebs
RECHTSANWÄLTE  NOTAR  FACHANWÄLTE
Fachanwalt für Familienrecht Wolfgang Graf Lünen

Ihr Fachanwalt für Familienrecht der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen:Wolfgang Graf


Praxis des Fachanwalts für Familienrecht

Gegebenheiten, bei denen die Hinzuziehung des Fachanwalts für Familienrecht sinnvoll sein kann oder erforderlich ist


Neben den offensichtlichen Tätigkeitsbereichen des Fachanwalts für Familienrecht gibt Fälle, in denen Überschneidungen zu anderen Fachgebieten möglich sind. Beachten Sie daher auch die weiteren Fachgebiete der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen:

Fachanwalt für Familienrecht — Rechtsanwalt und Notar Graf

Familie, Ehevertrag, Familienrecht

Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht"

wurde Rechtsanwalt Graf durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 13.03.2001 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Familienrecht waren hierzu 120 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, daß eine mindestens zehn Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

§ 12 der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Familienrecht die nachzuweisen sind:

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft
  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  3. Internationales Privatrecht im Familienrecht
  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung

Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachlehrgang vermittelt, der folgende Bestandteile hat:

Teil 1

Verfassungsrechtliche Bedeutung von Ehe und Familie, Allgemeine Ehewirkungen, Materielles Scheidungsrecht, Hausratsverfahren, Verbundverfahren, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung, Erbrechtliche Bezüge von Trennung und Scheidung, Nichteheliche Lebensgemeinschaft und die eingetragene Lebenspartnerschaft, Versorgungsausgleich

Teil 2

Unterhaltsrecht

Teil I (Einkommensermittlung, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Unterhalt nach § 1615 Abs. 1 BGB), Unterhaltsrecht

Teil II (Ehegattenunterhalt, Unterhaltsprozessrecht) Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung, Familienvermögens- und Gesellschaftsrecht, Familienvermögens- und Steuerrecht.

Teil 3

Sozialrechtliche Aspekte bei Trennung und Scheidung, Unterhalt und Sozialhilfe, Kindschaftsrecht, Streitwerte und Gebühren in Familiensachen, Betreuung/Pflegschaft/Vormundschaft, Internationales Familienrecht einschließlich europarechtlicher Bezüge, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

© 2005 - 2008 webdesign lünen webfeger.com / Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen Valid HTML 4.01