
Ihr Fachanwalt für Erbrecht der Kanzlei
Graf-Plümer-Krebs Lünen: Wolfgang Graf
Praxis des Fachanwalts für Erbrecht
Gegebenheiten, bei denen die Hinzuziehung des Fachanwalts für Erbrecht sinnvoll sein kann oder erforderlich ist
- Testament: Gestaltung eines Testaments, Hinterlegung
- Nachfolgeregelungen
- Erbstreitigkeiten
- Durchsetzung der gesetzlich geregelten Erbansprüche
Neben den offensichtlichen Tätigkeitsbereichen des Fachanwalts für Erbrecht gibt Fälle, in denen Überschneidungen zu anderen Fachgebieten möglich sind. Beachten Sie daher auch die weiteren Fachgebiete der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen:
Fachanwalt für Erbrecht — Rechtsanwalt und Notar Graf
Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht"
wurde Rechtsanwalt Graf durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 13.09.2005 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Erbrecht waren hierzu 80 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, daß eine mindestens zehn Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.
§ 14 f der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Erbrecht die nachzuweisen sind:

- materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- Internationales Privatrecht im Erbrecht,
- vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
- Besonderheit der Verfahrens- und Prozessführung.
Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachlehrgang vermittelt, der folgende Bestandteile hat:
Teil 1
System des materiellen Erbrechts; Pflichtteilsrecht; Erbengemeinschaft; steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
Teil 2
Vorweggenommene Erbfolge; Testamentsvollstreckung; Erbrechtliche Bezüge zum Stiftungsrecht und zum Gesellschaftsrecht (insbesondere Unternehmensnachfolge); Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Nachlasspflegschaft und Erbenhaftung; Erbausschlagung; Besonderheit der Verfahrensführung; Besonderheiten der Prozessfürhrung.
Teil 3
Erbrechtliche Bezüge zum Familienrecht; Erbrechtliche Bezüge zum Sozialrecht; Internationales Privatrecht im Erbrecht; Vertrags- und Testamentsgestaltung (Allgemeine Grundlagen); Vertrags- und Testamentsgestaltung (insbesondere: Das Unternehmertestament); Vertrags- und Testamentsgestaltung vor dem Hintergrund, spezieller steuerrechtilcher Probleme.