Sie sind hier: Rechtsanwalt und Notar Kanzlei Graf Plümer Krebs Lünen - Rechtsanwalt Notar Graf - Fachanwalt für Erbrecht

Kanzlei Graf-Plümer-Krebs:Logo
Telefon +49 02306 257477
Telefax +49 02306 257479
@graf   @pluemer   @krebs
Neuberinstr.1
44532 Lünen
Postfach 14 69
44504 Lünen
Impressum

Graf    Plümer    Krebs
RECHTSANWÄLTE  NOTAR  FACHANWÄLTE
Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Graf Lünen

Ihr Fachanwalt für Erbrecht der Kanzlei
Graf-Plümer-Krebs Lünen: Wolfgang Graf


Praxis des Fachanwalts für Erbrecht

Gegebenheiten, bei denen die Hinzuziehung des Fachanwalts für Erbrecht sinnvoll sein kann oder erforderlich ist


Neben den offensichtlichen Tätigkeitsbereichen des Fachanwalts für Erbrecht gibt Fälle, in denen Überschneidungen zu anderen Fachgebieten möglich sind. Beachten Sie daher auch die weiteren Fachgebiete der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen:

Fachanwalt für Erbrecht — Rechtsanwalt und Notar Graf

Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht"

wurde Rechtsanwalt Graf durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 13.09.2005 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Erbrecht waren hierzu 80 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, daß eine mindestens zehn Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

§ 14 f der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Erbrecht die nachzuweisen sind:

  1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  5. Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  6. Besonderheit der Verfahrens- und Prozessführung.

Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachlehrgang vermittelt, der folgende Bestandteile hat:

Teil 1

System des materiellen Erbrechts; Pflichtteilsrecht; Erbengemeinschaft; steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht

Teil 2

Vorweggenommene Erbfolge; Testamentsvollstreckung; Erbrechtliche Bezüge zum Stiftungsrecht und zum Gesellschaftsrecht (insbesondere Unternehmensnachfolge); Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Nachlasspflegschaft und Erbenhaftung; Erbausschlagung; Besonderheit der Verfahrensführung; Besonderheiten der Prozessfürhrung.

Teil 3

Erbrechtliche Bezüge zum Familienrecht; Erbrechtliche Bezüge zum Sozialrecht; Internationales Privatrecht im Erbrecht; Vertrags- und Testamentsgestaltung (Allgemeine Grundlagen); Vertrags- und Testamentsgestaltung (insbesondere: Das Unternehmertestament); Vertrags- und Testamentsgestaltung vor dem Hintergrund, spezieller steuerrechtilcher Probleme.


© 2005 - 2008 webdesign lünen webfeger.com / Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen Valid HTML 4.01