
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei
Graf-Plümer-Krebs Lünen: Andreas Plümer
Praxis des Fachanwalts für Arbeitsrecht
Gegebenheiten, bei denen die Hinzuziehung des Fachanwalts für Arbeitsrecht sinnvoll sein kann oder erforderlich ist
- Abmahnungen
- Mobbing
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Kündigungen
Neben den offensichtlichen Tätigkeitsbereichen des Fachanwalts für Arbeitsrecht gibt Fälle, in denen Überschneidungen zu anderen Fachgebieten möglich sind. Beachten Sie daher auch die weiteren Fachgebiete der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen:
Fachanwalt für Arbeitsrecht — Rechtsanwalt Andreas Plümer
Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
wurde Rechtsanwalt Plümer durch die Rechtsanwaltskammer mit der Urkunde vom 17.10.2005 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Arbeitsrecht waren hierzu 100 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.
§ 10 der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht die nachzuweisen sind:
- Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsverhältnisses einschließlich Kündungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts)
- Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)
- Verfahrensrecht
Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachlehrgang vermittelt, der folgende Bestandteile hat:
Teil 1
Grundzüge des Arbeitsrechts, Recht der betrieblichen Altersvorsorge, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts, Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
Teil 2
Abschluss, Änderung und Inhalt des Arbeitsvertrages, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht einschließlich der Grundzüge des Personalvertretungsrechts, Recht des Berufsausbildungsverhältnisses, Recht besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren, Mütter, Schwerbehinderten und Jugendlichen.
Teil 3
Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsfristen und allgemeiner Kündigungsschutz, Außerordentliche Kündigung und besonderer Kündigungsschutz, Kündigungsschutzprozessrecht, Grundzüge des Sozialversicherungsrechts.